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Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist für beide Teile Ortenberg/Hessen. Zuständig für alle Streitigkeiten ist das Amtsgericht Büdingen oder das Landgericht Gießen. Dies gilt ausdrücklich auch für alle Fälle von Wechsel- oder Scheckklagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2. Lieferzeit

Alle Angaben über Lieferzeiten erfolgen nach bestem Ermessen und sind stets als annähernd, nicht jedoch als verbindlich zu betrachten. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Annahme der Bestellung durch uns, jedoch nicht vor völliger Klärung aller Einzelheiten der Ausführung. Jeder uns erteilte Auftrag sowie jede Sondervereinbarung bedürfen zur Erlangung der Rechtsverbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Ansprüche auf Schadensersatz, Verzugsstrafen oder ein Rücktrittsrecht infolge Nichtlieferung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind uns gegenüber gänzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine vorherige besondere Vereinbarung diesbezüglich getroffen wird. Außergewöhnliche Umstände, die die Lieferung der Ware dauernd oder zeitweise erschweren oder unmöglich machen, wie beispielsweise höhere Gewalt, innere und äußere Unruhen, Wirtschaftskämpfe, Betriebsstörungen, Warenmangel, Rohstoffmangel oder Regierungsmaßnahmen entbinden uns von der Einhaltung der Lieferfristen und berechtigen uns gegebenenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.

Bei Abruf-Aufträgen mit unbestimmter Frist gilt die Abruffrist als erfüllt, wenn vom Tage des Auftrages an sechs Monate verstrichen sind. Nach Ablauf dieser Sechs-Monats-Frist gilt der Abruf als gegeben und die Lieferung erfolgt ohne weitere Benachrichtigung auf Gefahr des Bestellers. Der Versand der Ware erfolgt stets, auch bei Frankolieferung, auf Rechnung des Bestellers, der die Gefahr der Beförderung, Beschlagnahme, des zufälligen Untergangs und ähnlicher Gefahren trägt. Mit der Übergabe an den Spediteur, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes geht die Gefahr auf den Käufer über, auch im Falle der Lieferung durch uns, frei Bestimmungsort auf Wunsch des Käufers. Sind keine Weisungen für den Versand gegeben, so erfolgt dieser nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne jegliche Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung und stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Einhaltung der Lieferzeit gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als erfolgt, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist. Eine Haftung für irgendwelche Verzögerungen oder Mehrkosten der Beförderung wird nicht übernommen.

 

3. Beanstandungen und Garantie

Beanstandungen gegen Menge, Gewicht und Beschaffenheit der Ware werden in jedem Falle nur dann berücksichtigt, wenn sie vom Besteller acht Tage nach Empfang der Ware durch einen eingeschriebenen Brief zu unserer Kenntnis gebracht werden. Beanstandungen jeglicher Art, die nicht unmittelbar an das Lieferwerk gerichtet werden, sind ungültig. Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Rechnungsbeträgen. Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Besteller nicht Kaufmann ist. Spätere Beanstandungen können nur dann entgegengenommen werden, soweit es sich um versteckte Mängel handelt und diese binnen acht Tagen nach Kenntniserlangung durch einen eingeschriebenen Brief zu unserer Kenntnis gebracht werden. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, ebenso für solche Ausbesserungen oder Ersatzleistungen, die der Auftraggeber selbst ohne unsere Zustimmung vornimmt oder vornehmen lässt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern nicht eine ausdrückliche entgegenstehende Vereinbarung getroffen ist.

Ist dem Käufer auf Grund besonderer Vereinbarungen ein Rückgaberecht für bereits ausgelieferte Waren eingeräumt und übt der Käufer dieses Recht aus, so sind wir berechtigt, zur Abgeltung unserer Kosten 15 % des Rechnungs-Netto-Betrages der zurückgegebenen Waren zu erheben. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist von uns im Einzelfalle nachzuweisen. Unberührt bleibt das Recht des Kunden, den Nachweis zu erbringen, dass der uns entstandener Schaden niedriger als der Pauschalsatz ist. Die Frachtkosten für eine Rückgabe gehen zu Lasten des Käufers. Zwecks Sicherstellung der Ersatzansprüche gegen die Beförderungsstellen ist durch Verweigerung der Abnahme des Gutes, Einbehaltung der Fracht, für ordnungsgemäße Feststellung der Art und Höhe des Schadens in geeigneter Weise nach den Umständen Sorge zu tragen. Nach Möglichkeit ist bei Eisenbahnsendungen die bahnamtliche Feststellung des Gewichtes auf dem Frachtbrief zu vermerken bzw. durch bahnamtlichte oder postamtliche Niederschrift vor Annahme der Ware Transportschäden feststellen zu lassen.

 

4. Preise und Zahlung

Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk, soweit nicht anders bestimmt und zwar nach Lieferungsmöglichkeit. Aufschläge und Nachberechnungen auf das vereinbarte Entgelt sind zulässig, wenn sie durch außergewöhnliche Umstände wie zum Beispiel Lohnerhöhungen, Materialpreiserhöhungen, Streik oder Aussperrung hervorgerufen werden.

Unsere Vertreter, Fahrer oder Monteure sind zum Inkasso nicht berechtigt. Mündlich getroffene Abreden jeglicher Art, insbesondere solche, die den hier niedergelegten Bedingungen widersprechen, sind nur dann verbindlich, wenn dieselben von uns umgehend schriftlich bestätigt werden. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zumindest jedoch 10 % zu berechnen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine treten auch für noch nicht fällige Forderungen die Verzugsfolgen ein, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf.

Als vollständige Zahlung gilt nicht die Übergebung von Wechseln, sondern nur die Einlösung derselben. Sofern von Kunden Eigenwechsel mit einer Laufzeit von drei Monaten in Zahlung gegeben werden, gehen die dafür entstehenden Diskont- und Wechselspesen zu Lasten des Kunden. Lieferungen in das Ausland erfolgen vorbehaltlich der Lieferungs- und Transportmöglichkeiten und ausnahmslos nur gegen vorherige Zahlung bei Übergabe der Ware an den Spediteur.

 

5. Eigentumsvorbehalt-Sicherheiten

Unsere Lieferungen erfolgen sämtlich ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Waren unser Eigentum.

Dieses Eigentum gilt auch für Waren, welche ein Abnehmer mit dem Recht des Wiederverkaufs erworben hat. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Für den Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Ware vor Tilgung aller unserer Ansprüche, tritt der Auftraggeber seine Forderung an den Drittkäufer schon jetzt an uns ab. Des Weiteren verpflichtet sich der Besteller, in diesem Falle unseren Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Drittkäufer schriftlich festzulegen. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen.

Lassen sich vor Auslieferung des Auftrages Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers erkennen oder zeigen sich Zahlungsschwierigkeiten während der Laufzeit eines Anschlussauftrages sind wir berechtigt, nach freier Wahl Sicherheiten bis zum doppelten Wert unserer Forderung zu fordern oder vom Auftrag bzw. Abschluss unter Berechnung schon entstandener Aufwendungen und zugestandener Vergütungen zurückzutreten.

 

6. Sonstiges

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen von diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Durch die eventuelle Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.